Abgeschlossene Ausbildung mit zusätzlicher Fortbildungsprüfung aufgrund des Berufsbildungsgesetzes (z.B. Küchenmeister (m/w/d)) oder der Handwerksordnung (z.B. Bäckermeister, Konditormeister oder Fleischermeister(m/w/d)) oder als Techniker (m/w/d) mit stattlicher Abschlussprüfung in einem Lebensmittelberuf Führerscheinklasse B Bereitschaft zur Nutzung des eigenen PKW für Dienstfahrten Die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften im Verkehr mit Erzeugnissen im Sinne des Lebensmittel- und Futt…