Seit dem 01.01.2020 werden Pflegefachpersonen in Deutschland auf der Grundlage des Pflegeberufegesetzes generalistisch ausgebildet. Das bedeutet, sie sind nach der Ausbildung zur Pflege von Menschen aller Altersgruppen befähigt und können in allen Versorgungsbereichen der Pflege tätig werden. Die drei Versorgungsbereiche sind die akutstationäre Pflege, die ambulante Pflege und die langzeitstationäre Pflege. Während der Ausbildung müssen die Auszubildenden Praxiseinsätze in allen diesen Bereiche…