Stellenbeschreibung
Ihr Profil Als Voraussetzungen für die Berufung auf eine Professur an der Hochschule Osnabrück gelten die Kriterien des NHG. Diese sind zwingend zu erfüllen. Für die ausgeschriebene Professur sind diese Kriterien nach § 25 (1) NHG wie folgt spezifiziert: Erwartet wird eine abgeschlossene juristische Ausbildung mit 1. und 2. Staatsexamen, mit mindestens einem befriedigenden Ergebnis. Der Nachweis der besonderen Befähigung zu vertiefter selbständiger wissenschaftlicher Arbeit ist i. d. R. über e…
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