Stellenbeschreibung
Die Vergütung erfolgt in pauschalisierter Form je nach Fallkonstellation und wird im Vormünder- und Betreuungsvergütungsgesetz (VBVG) festgelegt. Die Höhe kann dem § 8 Abs. 1 VBVG inkl. der Anlage zu dieser Vorschrift entnommen werden. Gestaltungsspielraum und Flexibilität: Der zeitliche Umfang sowie die Anzahl der zu führenden Betreuungen ist nicht vorgegeben. Rechtliche Vertretung von volljährigen Personen, die aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung ihre Angelegenheiten nicht mehr oder ni…
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